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Schallschutznachweise

Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestschallschutzes spielen eine immer wichtigere Rolle. Durch erhöhtes Verkehrsaufkommen in städtischen Bereichen steigt der Außenlärmpegel stetig an. Zusätzlich wird durch Nachverdichtung des Wohnraums die Anforderungen an den Trittschallschutz durch Körperschall immer wesentlicher.

Auf Basis der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ bieten wir Ihnen für Ihr Bauvorhaben den notwendigen Schallschutznachweis für das Baugenehmigungsverfahren an.

Auch die erhöhten Schallschutzanforderungen nach VDI 4100 können wir gemeinsam vereinbaren und für ihr Bauvorhaben realisieren.

Bei Interesse sprechen Sie uns gerne persönlich an!

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